Arbeitszeiterfassung
de facto Standard?

Laut dem Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing ist die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter vom 14.09.2022 ein Paukenschlag:
In Deutschland besteht gem. BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice werden also neuen regulatorischen Vorgaben unterworfen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann.

Unser Vorgehen

01.
Erstaufnahme der technischen Voraussetzungen
02.

Erstaufnahme der fachlichen Anforderungen im Workshopformat

03.

Gemeinsame Erarbeitung eines Anforderungsdokuments

04.
Vorstellung verschiedener auf die Anforderungen passender Produkte
05.
Begleitung der Implementierung und Schulungsmaßnahmen

Handeln Sie jetzt - Arbeitszeiterfassung
wird in Deutschland zur Pflicht.

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl von geeigneten Anbietern. Von einfachen Cloud-Lösungen bis hin zu komplexen Systemen für die Industrie mit den dort benötigten Sonderanforderungen wie Schichtmodellen und verschiedenen Vergütungsmodellen.
 
Auf Basis unserer mehrjährigen Erfahrung mit verschiedenen Anbietern können wir Ihnen unabhängige Beratung für eine zuverlässige und vor allem auf Ihre Anforderungen passende Lösung bieten. Unser Fokus auf IT-Sicherheit ist auch hier zu Ihrem Vorteil: insbesondere bei der komplexen Integration in vorhandene Bestandssysteme können wie Sie sehr gerne unterstützen.