Arbeitszeiterfassung
de facto Standard?
Laut dem Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing ist die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter vom 14.09.2022 ein Paukenschlag:
In Deutschland besteht gem. BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle bis hin zu mobiler Arbeit und Homeoffice werden also neuen regulatorischen Vorgaben unterworfen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann.